Person in dieser Einrichtung auch wirklich geholfen werden kann. Eine geeignete Einrichtung muss allerdings nicht ideal sein und beste therapeutische Behandlungsmöglichkeiten bieten; die Lösung muss somit nicht optimal sein. Eine Einrichtung ist geeignet, wenn der betroffenen Person die nötige Fürsorge erbracht werden kann. Zu fragen ist daher, ob der betroffenen Person in der Einrichtung die erforderliche Behandlung oder Betreuung geboten werden kann (CHRISTOF BERNHART, Handbuch der fürsorgerischen Unterbringung, 2011, S. 168 f., Rz. 417 ff.; siehe zur Geeignetheit einer Einrichtung auch Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2012.254 vom 6. August 2012, Erw. II/4.3).