Eine fürsorgerische Unterbringung ist in einer geeigneten Einrichtung vorzunehmen bzw. aufrecht zu erhalten. Ob eine Einrichtung geeignet ist, hängt eng mit dem Einweisungszweck zusammen. Das Kriterium der Geeignetheit ist somit aufgrund des Zwecks der Unterbringung zu bestimmen. Daraus ergeben sich die spezifischen Behandlungs- und Betreuungserfordernisse. Das Kriterium der Geeignetheit verlangt, dass der betroffenen - 12 -