Es muss davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeführerin die Medikamente ausserhalb der Klinik nicht einnehmen würde. Um eine mögliche fremdgefährliche Eskalation, vor allem aber um eine baldige erneute Klinikeinweisung zu verhindern, gilt es daher, den Zustand der Beschwerdeführerin unter der notwendigen Behandlung mit Neuroleptika im stationären Rahmen zu stabilisieren. Eine Entlassung der Beschwerdeführerin ist daher aktuell noch nicht möglich. 5.