Nach einhelliger klinikärztlicher und gutachterlicher Auffassung bedarf es zur Behandlung des psychotischen Zustandsbilds der Beschwerdeführerin vordringlich einer neuroleptischen Therapie. Aufgrund der fehlenden Krankheits- und Behandlungseinsicht sowie der fehlenden Medikamentencompliance ist die notwendige medikamentöse Einstellung nur im stationären Rahmen möglich. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeführerin die Medikamente ausserhalb der Klinik nicht einnehmen würde.