Die Beschwerdeführerin weigere sich, mit Ausnahme einer freiwilligen Einnahme, die notwendige Medikation einzunehmen (Protokoll, S. 16). Auch die Beschwerdeführerin bestätigte anlässlich der Verhandlung, die Medikation abzulehnen (Protokoll, S. 10). Bis zum Eintritt der Wirkung und der erfolgten Aufdosierung der notwendigen Depotmedikation sei noch ein Aufenthalt in der Klinik von einigen Wochen notwendig (Bericht der PDAG vom 23. Mai 2022, S. 1). Auch der psychiatrische Gutachter empfiehlt dringend, dem stark chronifizierten Zustandsbild der Beschwerdeführerin mit einer Behandlung durch Neuroleptika entgegenzuwirken (Protokoll, S. 18).