ten und habe zu aggressiven Ausbrüchen geneigt (Unterbringungsentscheid vom 13. Mai 2022, S. 2). In die Klinik der PDAG wurde die Beschwerdeführerin schliesslich aufgrund des Vorliegens einer psychischen Entgleisung sowie zur psychischen Stabilisierung eingewiesen (Unterbringungsentscheid vom 13. Mai 2022, S. 2). Bei Eintritt in die PDAG zeigte sie sich florid psychotisch, nicht absprachefähig, verbal ausfällig, angetrieben und aggressiv (Eintrittsgespräch/Vorgespräch vom 13. Mai 2022, S. 1).