Die diagnostische Einschätzung seitens der Klinik deckt sich mit derjenigen des psychiatrischen Gutachters. An der Verhandlung vom 24. Mai 2022 äusserte der Gutachter, es sei seit Jahrzenten bekannt, dass die Beschwerdeführerin an einer paranoiden Schizophrenie leide. Im Rahmen der Verhandlung habe festgestellt werden können, dass ein geordnetes Gespräch mit ihr nicht möglich sei. Die Konzentrationsfähigkeit sei nach kurzer -9-