Die Beschwerdeführerin gab anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung vom 24. Mai 2022 unter anderem zu Protokoll, dass sie in der PDAG Kinderstimmen höre, welche sie auch zu Hause gehört habe. Diese hätten aber nichts mit der paranoiden Schizophrenie zu tun (Protokoll, S. 4 f.). Des Weiteren erklärte sie, dass sie die Medikamente nicht benötige (Protokoll, S. 10).