Auch anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung vom 24. Mai 2022 führte die zuständige Oberärztin aus, die Symptomatik habe sich chronifiziert und die Beschwerdeführerin sei aggressiv, rasch reizbar und distanzlos. Ausserdem sei eine wahnhafte Symptomatik vorhanden (Protokoll der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung vom 24. Mai 2022 [nachfolgend: Protokoll], S. 16). Sobald die Patientin medikamentös behandelt werde, reduziere sich das aggressive und distanzlose Verhalten und es könne mit ihr wieder ein Gespräch geführt werden (Protokoll, S. 16 f.).