Seitens der PDAG wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin zeige sich florid psychotisch, wechselhaft, laut, beleidigend, angetrieben, inadäquat im Verhalten und nicht absprachefähig (Eintrittsgespräch/Vorgespräch vom 13. Mai 2022, S. 1). Zudem weise sie ein stark chronifiziertes Zustandsbild auf (Bericht der PDAG vom 23. Mai 2022, S. 1). Auch anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung vom 24. Mai 2022 führte die zuständige Oberärztin aus, die Symptomatik habe sich chronifiziert und die Beschwerdeführerin sei aggressiv, rasch reizbar und distanzlos.