Wie bereits erwähnt (siehe vorne lit. B), wurde bei der Beschwerdeführerin im Rahmen der früheren Klinikaufenthalte in der PDAG in diagnostischer Hinsicht bereits mehrfach vom Vorliegen einer paranoiden Schizophrenie ausgegangen. Anlässlich der aktuelleren Hospitalisationen in der Klinik der PDAG wurde zudem ein schädlicher Gebrauch von Cannabis sowie ein schädlicher Gebrauch von Alkohol festgestellt.