Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände der Beschwerdeführerin fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil. Die Eröffnung erfolgte mit einer Kurzbegründung schriftlich im Dispositiv. 11. In der Folge gelangte die Beschwerdeführerin mit Eingaben vom 7. Juni 2022 (Eingang: 9. Juni 2022) und 9. Juni 2022 (Eingang: 14. Juni 2022) an das Verwaltungsgericht. Mit Eingabe vom 15. Juni 2022 (Postaufgabe: 20. Juni 2022; Posteingang: 27. Juni 2022) ersuchte die Beschwerdeführerin um Zustellung einer vollständig begründeten Urteilsausfertigung. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: