An der Verhandlung vom 24. Mai 2022 in der Klinik der PDAG nahmen die Beschwerdeführerin, ihre Beiständin, B., sowie für die Einrichtung Dr. med. F., Oberärztin, und G., Assistenzarzt, teil. Ausserdem war Dr. med. J. als sachverständiger Psychiater anwesend. Anlässlich der Verhandlung äusserte die Beschwerdeführerin, auch mit dem Entscheid der Behandlung -5- ohne Zustimmung vom 18. Mai 2022 sowie dem Entscheid der Einschränkung der Bewegungsfreiheit vom 20. Mai 2022 nicht einverstanden zu sein. Nach der Befragung aller Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten.