Zudem wurden die "Abweisung des Entlassungsgesuchs" sowie die "aktuelle Zurückbehaltung" angefochten. -4- 5. Mit Instruktionsverfügung vom 18. Mai 2022 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts und der Beiständin der Beschwerdeführerin zur freiwilligen Stellungnahme zugestellt. Ausserdem wurde Dr. med. J. als sachverständige Person mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 24. Mai 2022 vorgeladen.