Nach Angaben des Beschwerdeführers wurde der Brunnen aus der Parzelle Nr. bbb bewässert, aber nach Schäden an der Zuleitung unter den Bahnschienen und in der Parzelle Nr. bbb sei er vom nahen Hydranten aus bedient worden (vgl. Vorakten, act. 27 f.). Leider habe der letzte Gemeindeammann den Wasseranschluss vom Hydranten wegbaggern lassen inkl. Verbundsteinplatz (Beschwerde, S. 1; Vorakten, act. 28). Da auf der Parzelle Nr. bbb umfangreiche Aushubarbeiten gemacht worden seien und gemacht würden, wäre es möglich, die Quelle wieder zu fassen und zum Brunnen zu leiten, wie es einmal gewesen sei. Eine andere Lösung wäre, -4-