Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 25. April 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Am 10. März 2022 erteilte der Gemeinderat X. der B. AG die Baubewilligung für den Neubau von sechs Einfamilienhäusern mit Sammelgarage auf der Parzelle Nr. bbb (ehemals Nr. ccc). Gleichzeitig wies er eine von A. gegen das Bauvorhaben eingereichte Einwendung ab, soweit er darauf eintrat. B. Gegen die genannte Baubewilligung erhob A. Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Das BVU, Rechtsabteilung, fällte am 25. April 2022 folgenden Entscheid: