Kurz nach dem Erwerb der Liegenschaft von ihrem Rechtsvorgänger, B., im Februar 1986 wurde sie damit konfrontiert, dass gewisse bauliche Änderungen, die ohne Baubewilligung noch von B. ausgeführt worden waren, zurückgebaut werden mussten (Dachgaube); andere Änderungen (Einbau von WC und Lavabo im Dachzimmer des Wohngebäudes Nr. bbb) - 14 -