Es können nur provisorische Bauten befristet bewilligt werden, die nach der Art ihrer Ausführung für eine dauernde Verwendung nicht geeignet sind und nach Ablauf der Bewilligungsdauer ohne besondere Schwierigkeiten und übermässigen finanziellen Aufwand wieder entfernt werden können, was auf das Nebengebäude der Beschwerdeführerin bzw. dessen auf Dauer ausgerichteten Ausbau zur Wohnnutzung klar nicht zutrifft, ungeachtet dessen, was mit der gesamten Liegenschaft nach ihrem Tod passiert. Ferner darf ein Provisorium nur für so lange bewilligt werden, als die Realisierung eines gesetzeskonformen Projekts nicht möglich ist. Die Beschwerdeführerin hätte die im Nebengebäude ausgebauten