Eine Baubewilligung kommt auch nicht für einen befristeten Zeitraum (von zehn Jahren) in Betracht, zumal bei einer derart langen Zeitdauer nicht mehr von einem Provisorium gesprochen werden kann. Eine befristete Baubewilligung darf für höchstens fünf Jahre erteilt werden. Zudem sind der befristeten Zulassung rechtswidriger Bauten noch in anderer Hinsicht enge Grenzen gesetzt.