Es ist nicht anzunehmen, dass der Innenausbau des Gebäudes am 1. Juli 1972 eine intensivere und dauerhaftere landwirtschaftsfremde (Wohn-)Nutzung zugelassen hat, als der in den Plänen von 1981 ausgewiesene bauliche Zustand, und zwischenzeitlich (zwischen 1972 und 1981) zurückgebaut wurde. Damals kann das Nebengebäude aufgrund der rudimentären Einrichtung, wenn überhaupt, neben der gewerblichen Nutzung (des Abstellraums und der Garage) höchstens mit Bezug auf den "Hobbyraum", der sich auf weniger als die Hälfte der Grundfläche des Nebengebäudes erstreckte, als zeitweise Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeit (für allfällige Angestellte des damaligen Eigentümers) gedient haben.