Ob die so verstandene Identität noch gewahrt wird, beurteilt sich unter Würdigung aller raumrelevanten Gesichtspunkte in ihrem Zusammenwirken. Fehlt es an der Identität, liegt eine vollständige Änderung vor und die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG fällt ausser Betracht (vgl. zum Ganzen die Urteile des Bundesgerichts 1C_572/2020 vom 30. November 2021, Erw. 6.3, 1C_480/2019 vom 16. Juli 2020, Erw. 4.1, und 1C_128/2018 vom 28. September 2018, Erw. 5.3 mit Hinweisen). Beim Umbau einer Scheune zu einem Chalet hat das Bundesgericht die Identität verneint (Urteil 1C_443/2010 vom 6. Juni 2011, Erw. 3.2).