RPG für eine allfällige vor dem 1. Juli 1972 gültig bewilligte landwirtschaftsfremde Wohnnutzung wäre demnach wegen eines länger andauernden Unterbruchs der bewilligten Nutzung und wohl auch wegen Wegfalls der Eignung für die Wohnnutzung nachträglich untergegangen. Infolgedessen ist die hier zu beurteilende landwirtschaftsfremde Wohnnutzung samt den dafür im Jahr 2016 erfolgten Ausbaumassnahmen auch in dieser Hinsicht nicht von der erweiterten Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG abgedeckt.