In ihrer Beschwerde ans Verwaltungsgericht trägt die Beschwerdeführerin sogar vor, das diejenige Person, die den Hof als letzter Landwirt bis zur Betriebsaufgabe im Jahr 1968 (pachtweise) bewirtschaftet habe, denjenigen Raum des Nebengebäudes, wo sich heute die 2016 eingebaute Küchenzeile befindet, als Milchküche zum Waschen des Milchgeschirrs sowie zur Aufbewahrung von verschiedenen Utensilien für die Tierhaltung (Medikamente etc.) genutzt habe. Eine solche Nutzung war in der Landwirtschaftszone durchaus zonenkonform.