24c RPG und Art. 42 RPV) vorgesehenen Erweiterungsreserven (von maximal 60% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche in bestehenden Gebäudevolumen) mit Blick auf das grössere Volumen des Stallgebäudes gegenüber dem Wohnhaus nur schon bei einem Vollausbau des Stallgebäudes zu Wohnzwecken bei weitem übertroffen. Folglich kann das Nebengebäude nicht unter dem Titel Annexbaute zum Wohnhaus Nr. bbb von der erweiterten Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG profitieren.