RPG und Art. 42 RPV bieten, primär im Stallgebäude Nr. ccc zu realisieren und auszuschöpfen wäre. Wie beide Vorinstanzen zu Recht befunden haben, käme es andernfalls zu einer unzulässigen Kumulation von Ausbaumöglichkeiten zu Wohn- und/oder Gewerbeflächen im unter Volumenschutz stehenden Stallgebäude nach Art. 27 Abs. 3 BNO einerseits und im nicht unter Volumenschutz stehenden Nebengebäude gestützt auf Art. 24c RPG und Art. 42 RPV andererseits. Durch diese Kumulation von Ausbaumöglichkeiten würden die in den bundesrechtlichen Bestimmungen (Art. 24c RPG und Art.