Zunächst ist das Nebengebäude an das Ökonomiegebäude Nr. ccc und nicht an das Wohnhaus Nr. bbb angebaut. Es besteht keine direkte bauliche respektive konstruktive Verbindung zwischen dem Nebengebäude und dem Wohnhaus. Als Ökonomietrakt des (ursprünglich) landwirtschaftlichen Wohngebäudes, auf welches die erweiterte Besitzstandsgarantie (via Art. 24c Abs. 3 RPG) anwendbar ist, ist ausschliesslich das mit dem Wohnhaus zusammengebaute Stallgebäude Nr. ccc ohne das nördlich daran anschliessende, eingeschossige Nebengebäude aufzufassen. Das gilt umso mehr, als das Erweiterungs- und Ausbaupotenzial, welches Art. 24c RPG und Art.