Dabei steht hier eine Bewilligung gemäss Art. 24c RPG (erweiterte Besitzstandsgarantie für bestehende Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone) im Vordergrund. Alle weiteren Ausnahmetatbestände für zonenwidrige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone scheiden in der vorliegenden Konstellation von vornherein aus.