Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, schloss in der Beschwerdeantwort vom 29. Juli 2022 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3. Am 24. August 2022 reichte die Beschwerdeführerin Gegenbemerkungen zur Beschwerdeantwort des BVU ein. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 21. November 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: