2. Mit Protokollauszug zur Sitzung vom 18. Juli 2022 stellte der Gemeinderat X. Antrag auf Gutheissung der Beschwerde und provisorischer Bewilligung der Umnutzung und Umbauten für einen Zeitraum von zehn Jahren, eventualiter auf Verzicht auf Rückbaumassnahmen bis eine allfällige -3- Teilzonenplanänderung (mit welcher das in Frage stehende Nebengebäude unter Volumenschutz gestellt und der Wohnnutzung zugänglich gemacht würde) abgeschlossen oder im volumengeschützten Teil der Scheune (Ökonomiegebäude Nr. ccc) ein Studio realisiert worden sei.