Rechtskraft des Entscheids an. Dieser Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen wurde A. mit Protokollauszug des Gemeinderats X. zur Sitzung vom 1. Februar 2021 eröffnet. B. Auf die von A. dagegen erhobene Beschwerde vom 5. März 2021 entschied der Regierungsrat am 6. April 2022 (RRB Nr. 2022-000467): 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.