A. Am 14. Januar 2021 verweigerte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, A. die von ihr nachgesuchte nachträgliche Baubewilligung für die Umnutzung des bestehenden, nördlich an das Ökonomiegebäude Nr. ccc anschliessenden Nebengebäudes auf der Parzelle Nr. aaa der Gemeinde X. zu Wohnraum samt den dafür (im Jahr 2016) vorgenommenen baulichen Änderungen.