1.3. Dagegen wendet die Beschwerdeführerin im Wesentlichen ein, die zusätzliche Gebühr für den Eintrag Anhängelast bei serienmässigen Fahrzeugen sei nicht notwendig, da bereits eine Immatrikulationsgebühr in der Höhe von Fr. 40.00 und eine Gebühr "Kontrolle Prüfungsbericht" in der Höhe von -5-