A. 1. B., Verwaltungsrat der C. in S., füllte am 19. September 2020 für die beiden Fahrzeuge SEAT Leon SP 1.5 eTSI (Stammnummer xxx.xxx.xxx) und SEAT Cupra Ateca (Stammnummer yyy.yyy.yyy.yyy) sowohl die jeweilige "Prüfbestätigung für Anhängerkupplung an Personen- und Lieferwagen für Betriebe mit Selbstabnahmebewilligung" als auch je separat das Formular 13.20 A aus. 2. Mit Rechnung vom 6. Oktober 2020 erhob das Strassenverkehrsamt (StVA) im Zusammenhang mit den besagten Fahrzeugen eine Gebühr von jeweils Fr. 22.00 für den Eintrag der sog. Verfügung 234 (auch "Code 234").