Spezialräder zusätzlicher administrativer Aufwand anfällt, da die entsprechenden technischen Spezifikationen im internen Kontrollsystem ("Ver- kehrsexperten-App") sowie im Fahrzeugausweis detailliert eingetragen werden müssen (vgl. Schritt 8 WL Prüfumfang sowie Vorakten Beilage [VB] 1, act. 10 und Verfügung des StVA, Sektion Technik, vom 21. Oktober 2020).