Des Weiteren wird auch eine – im Vergleich zur üblichen Probefahrt – extensivere Probefahrt durchgeführt, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Freigängigkeit und allfällige Mängel an den Felgen (Umwucht, Deformation u.ä.) gelegt wird (Schritt 7 WL Prüfumfang). Zur Behebung allfälliger Zweifel in Bezug auf die Freigängigkeit, wird das Fahrzeug für die Probefahrt gegebenenfalls mit zusätzlichem Gewicht bis auf das zulässige Gesamtgewicht beladen (vgl. Stellungnahme des StVA vom 16. Juli 2021, S. 2).