der Radschrauben/-muttern, das Anbringen eines Handstempels mit dem Standardtext "Achtung, Radmuttern nach 50 km nachziehen" auf dem Prüfbericht sowie das Prüfen der Mindestabstände der Räder und der Bereifung gegenüber den Teilen der Radaufhängung und der Brems- und Lenkanlage (vgl. betreffend die einzuhaltenden Abstände und Winkel: Stellungnahme des StVA vom 13. August 2021). Des Weiteren wird auch eine – im Vergleich zur üblichen Probefahrt – extensivere Probefahrt durchgeführt, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Freigängigkeit und allfällige Mängel an den Felgen (Umwucht, Deformation u.ä.) gelegt wird (Schritt 7 WL Prüfumfang).