(Schritt 1 gemäss Wegleitung 11-30_Prüfumfang Fremdfelgen [nachfolgend: WL Prüfumfang]) sowie "Verabschiedung des Kunden" (Teil von Schritt 7 gemäss WL Prüfumfang) bei einer Fahrzeugprüfung mit inkludierter Prüfung von Spezialrädern naturgemäss nicht doppelt vorgenommen werden und gemäss den Angaben des StVA auch bei der Kontrolle der Bereifung gewisse Überschneidungen mit einer Standardprüfung bestehen (vgl. Vernehmlassung StVA vom 16. Juli 2021, S. 1), ist aufgrund der in der WL Prüfumfang aufgeführten übrigen Prüfschritte dennoch offensichtlich, dass im Fall von zusätzlich zu prüfenden Fremdfelgen ein massgeblicher Zusatzaufwand anfällt: