Zusammenfassend wird die vorliegend umstrittene Gebühr den Anforderungen des Legalitätsprinzips gerecht und erweist sich die Beschwerde diesbezüglich als unbegründet. 3. 3.1. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Gebühr von insgesamt Fr. 145.00 für die Fahrzeugprüfung vom 21. Oktober 2020 mit dem Äquivalenzprinzip vereinbar ist.