Bei einer Fahrzeugprüfung von leichten Fahrzeugen wie bspw. Personenwagen wird eine Grundprüfeinheit (Code 1) von 20 Minuten verrechnet, was einer Prüfeinheit von 1 entspricht. Werden an einem Fahrzeug wie vorliegend an Rädern, der Bereifung und der Spur melde- und prüfungspflichtige Änderungen gemäss der Richtlinie Nr. 2a der Vereinigung der Strassenverkehrsämter betreffend das Abändern und Umbauen von Motorwagen und Anhängern (Stand 28. November 2014) vorgenommen, erhöht sich die verrechnete "Gesamtprüfeinheit" gemäss der WL Prüfzeiten (S. 4 oben) um weitere 30 Minuten, was 1.5 zusätzlichen Prüfeinheiten entspricht. -6-