Nach Ziff. 2 der besagten Wegleitung werden die Prüfzeiten inklusive administrativer Arbeiten im Zusammenhang mit Fahrzeugprüfungen in Anzahl Prüfeinheiten "Code" definiert. Bei einer Fahrzeugprüfung von leichten Fahrzeugen wie bspw. Personenwagen wird eine Grundprüfeinheit (Code 1) von 20 Minuten verrechnet, was einer Prüfeinheit von 1 entspricht.