a Gebührenverordnung wird für leichte Fahrzeuge (bis 3.5 t Gesamtgewicht) eine Gebühr von Fr. 58.00 pro Prüfeinheit erhoben. Die Dauer der Prüfeinheiten pro Fahrzeugart legt das StVA fest (§ 2 Abs. 1 Gebührenverordnung). Das StVA hat hierfür die verwaltungsinterne Wegleitung WL-11-99_Prüfzeiten Fahrzeuge (nachfolgend: WL Prüfzeiten) erlassen. Aus dieser geht hervor, dass die festgelegten Prüfzeiten Durchschnittswerten entsprechen, die in der Regel für eine pflichtgemässe Fahrzeugprüfung ausreichen. Die Prüfzeiten basieren auf ermittelten Zeiten, Erfahrungswerten und Vergleichen mit anderen Strassenverkehrsämtern. Nach Ziff.