Schliesslich gingen auf S. 52 des Jahresberichts 2020 des Kantons Aargau Ertragsüberschüsse von 12.2 % bzw. 7.6 % des Aufgabenbereichs Verkehrszulassung hervor. Der Gebührenertrag übersteige die Kosten um mehr als fünf Prozent, womit durch die in Rechnung gestellte Gebühr auch das Kostendeckungsprinzip verletzt werde.