2. Für die Fahrzeugprüfung des Audi A4 2.0 inklusive Kontrolle der nicht typengenehmigten Räder stellte das StVA gegenüber der A. AG am 10. November 2020 einen Betrag von Fr. 145.00 in Rechnung (Rechnungs- Nr. 11-20). 3. Nachdem seitens der A. AG innert Frist lediglich ein Teilbetrag von Fr. 87.00 beglichen wurde, mahnte das StVA erstere am 7. April 2021 für einen Betrag von Fr. 58.00. 4. Eine zweite Mahnung erfolgte mit Verfügung des StVA vom 4. Mai 2021 wobei neben dem ausstehenden Rechnungsbetrag von Fr. 58.00 auch eine Mahngebühr von Fr. 35.00 in Rechnung gestellt wurde.