A. 1. Am 21. Oktober 2020 wurde beim Audi A4 Av. qu. 2.0TDI (Fahrgestell-Nr. XXX XXX Xxx XXxx xxxx, nachfolgend: Audi A4 2.0) eine Fahrzeugprüfung durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (StVA) durchgeführt. Da auf dem Fahrzeug nicht typengenehmigte Felgen montiert waren, wurden diese vertieft geprüft, mit dem Ziel, die Felgen zur Verwendung am Audi A4 2.0 zuzulassen. Der Prüfungsbescheid des StVA war positiv, wobei aufgrund der montierten, nicht typengenehmigten Felgen die Verfügung 900 im Form. 13.20 B und nachfolgend im Fahrzeugausweis des Audi A4 2.0 (ausgestellt am 23. Oktober 2020; inklusive Detailinformationen bezüglich der Räder gemäss Verfügung 900) eingetragen wurde.