Der gerichtlich bestellte Gutachter bestätigte zudem die Zweckmässigkeit der angeordneten Behandlung. Es darf damit gerechnet werden, dass sie zu einer Abnahme des Wahns und einer Verbesserung der Affektivität führen wird, wovon der Beschwerdeführer profitieren kann. Die Aussichten auf einen Behandlungserfolg werden auch durch die positiven Auswirkungen der einmaligen Behandlung vom 29. April 2022 mit Clopixol und Valium untermauert (vgl. Protokoll, S. 19 f.). Aufgrund der fehlenden Krankheitsund Behandlungseinsicht erscheint auch die Behandlung in der Form einer Depotmedikation angezeigt.