Der Beschwerdeführer wurde der PDAG am 29. April 2022 aus der Sicherheitshaft im Zentralgefängnis der JVA Lenzburg aufgrund seines Verhaltens und zur psychischen Stabilisierung zugewiesen. Die Zuweisung erfolgte, weil sich der Beschwerdeführer in der Erregung zunehmend gesteigert und er zeitweise in der Zelle nur noch geschrien und gepoltert hatte. Ausserdem habe er bedrohlich gewirkt und wie auf dem Absprung, auch tätlich zu werden. Ferner habe auch die Hygiene abgenommen (Protokoll, S. 18).