Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. Mai 2022 (Posteingang) nach. Im Anschluss daran hat das Verwaltungsgericht den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: