2. Am 20. Mai 2022 fand in der Klinik der PDAG eine Verhandlung mit persönlicher Befragung des Beschwerdeführers sowie von C., Chefarzt der PDAG, statt. Im Anschluss daran erstattete Dr. B. ein mündliches Gutachten. Nachdem der Beschwerdeführer von einem Teil der Verhandlung ausgeschlossen werden musste, wurde ihm am 23. Mai 2022 die Möglichkeit eingeräumt, zu den Ausführungen von C. und des Gutachters B. schriftlich Stellung zu nehmen. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. Mai 2022 (Posteingang) nach.