Mit Urteil vom 24. August 2021 sprach das Bezirksgericht Baden A. der mehrfachen Drohung, des Hausfriedensbruchs und der mehrfachen Beschimpfung schuldig, bestrafte ihn mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, ordnete den Widerruf einer bedingten Vorstrafe von 35 Tagessätzen Geldstrafe sowie eine stationäre Massnahme gemäss Art. 59 StGB an. Gegen dieses Urteil erklärte A. Berufung. Das Berufungsverfahren ist aktuell am Obergericht (Strafkammer) hängig. -3-