welche der geplanten verlängerten Busbucht mit Blick auf eine behindertengerechte Umgestaltung gleichwertig wäre. Infolgedessen ist die Erforderlichkeit der geplanten Verlängerung der Busbucht ausgewiesen. Es gibt keine mildere Massnahme, mit der sich das damit verfolgte Ziel einer behindertengerechten Ausgestaltung der Bushaltestelle "V. W." Fahrtrichtung X. ebenso gut erreichen liesse. Verkehrssicherheitsgründe stehen dem geplanten Haltestellenausbau nicht entgegen. Es ist darauf abzustellen, dass Fussgänger die Y-Strasse auch bei der der geplanten Haltestelle nahe gelegenen Mittelinsel gefahrlos - 14 -